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   BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18   

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BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18 (https://dejure.org/2019,37309)
BVerwG, Entscheidung vom 07.11.2019 - 3 C 12.18 (https://dejure.org/2019,37309)
BVerwG, Entscheidung vom 07. November 2019 - 3 C 12.18 (https://dejure.org/2019,37309)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    AEG § 1 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und 2, § ... 2 Abs. 3, §§ 11, 18 Satz 1; PBefG § 4 Abs. 1; UVPG a.F. § 3a Satz 1, 2 und 6, § 3e Abs. 1 Nr. 2, Anlage 1 Nr. 14.10, 14.7; UVPG n.F. § 74 Abs. 1; UmwRG § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, § 7 Abs. 4; VwVfG § 73 Abs. 4 Satz 3; VwGO § 137 Abs. 1, § 144 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 und Abs. 4

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 1 AEG, § 1 Abs 2 S 1 AEG, § 1 Abs 2 S 2 AEG, § 2 Abs 3 AEG, § 11 AEG
    Ertüchtigung einer Eisenbahnstrecke zur Mitnutzung durch Straßenbahnfahrzeuge

  • rewis.io

    Ertüchtigung einer Eisenbahnstrecke zur Mitnutzung durch Straßenbahnfahrzeuge

  • doev.de PDF

    Ertüchtigung einer Eisenbahnstrecke zur Mitnutzung durch Straßenbahnfahrzeuge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zulassung der Ertüchtigung der Bestandsstrecke einer Eisenbahn zu dem Zweck der Mitbenutzung durch Fahrzeuge der Straßenbahn im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren; Ertüchtigung der Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn in den Gemeinden Stuhr und Weyhe für die ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vorprüfung unterliegendes Vorhaben ist nicht stets UVP-pflichtig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn darf für den Betrieb der Bremer Stadtbahn Linie 8 ausgebaut werden

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Bremen-Thedinghauser-Eisenbahn darf für den Betrieb der Bremer Stadtbahn Linie 8 ausgebaut werden

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Umweltverträglichkeitsprüfung bei abwägungserheblichen Umweltauswirkungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.05.2018 - 4 C 4.17

    Aufhebungsanspruch; Einschätzungsprärogative; Enteignungsrechtliche Vorwirkung;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    Ungeachtet der Frage, ob diese Rüge sachlich überhaupt vom Einwendungsausschluss nach § 73 Abs. 4 Satz 3 VwVfG erfasst wird (offengelassen in BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:240518U4C4.17.0] - BVerwGE 162, 114 Rn. 13), findet diese Bestimmung nach § 7 Abs. 4 i.V.m. § 8 Abs. 1 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. August 2017 (BGBl. I S. 3290) keine Anwendung.

    Es bedarf bereits im Rahmen der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG a.F. aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 22 und vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114 Rn. 25).

    Im Hinblick auf die Ausführungen unter V. des angefochtenen Urteils (UA S. 31) ist darauf hinzuweisen, dass Fehler der Vorprüfung nach § 4 Abs. 1b Satz 1 UmwRG grundsätzlich nicht zur Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses führen, weil sie durch ein ergänzendes Verfahren behoben werden können (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114 Rn. 29 ff.).

  • BVerwG, 25.06.2014 - 9 A 1.13

    Planfeststellung; Naturschutzvereinigung; Umweltverträglichkeitsprüfung;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    Gemäß § 3a Satz 4 UVPG a.F. unterliegt die aufgrund der Vorprüfung getroffene behördliche Beurteilung der UVP-Pflicht nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle, ob die Vorprüfung entsprechend den Vorgaben des § 3c UVPG a.F. durchgeführt und ob das Ergebnis nachvollziehbar ist (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 16).

    Dies stünde im Widerspruch zur Konzeption des UVP-Gesetzes, weil praktisch nie auszuschließen ist, dass ein Vorhaben abwägungserhebliche Umweltauswirkungen hat (BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 22).

    Es bedarf bereits im Rahmen der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der in der Anlage 2 zum UVPG a.F. aufgeführten vorhaben- und standortbezogenen Kriterien (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 22 und vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114 Rn. 25).

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    Andererseits ist die Erheblichkeit auch nicht erst dann zu bejahen, wenn die Umweltauswirkungen nach dem jeweils einschlägigen materiellen Zulassungsrecht so gewichtig sind, dass sie zu einer Versagung der Zulassung führen können (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37).

    Die Umweltverträglichkeitsprüfung soll die Umweltbelange so herausarbeiten, dass sie in die Abwägung in gebündelter Form eingehen (BVerwG, Urteil vom 17. Dezember 2013 - 4 A 1.13 - BVerwGE 148, 353 Rn. 37).

  • BVerwG, 20.04.2005 - 4 C 18.03

    Nachtflugregelung; fachplanerisches Abwägungsgebot; Bedarfsprognose;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    Es ist der Beklagten nicht verwehrt, mit Blick auf eine erwünschte Entwicklung der Verkehrsverhältnisse das Angebot an Verkehrsverbindungen im ÖPNV objektiv zu verbessern und dadurch eine Lenkungswirkung zu erzielen, indem Verkehrsströme stimuliert, vereinfacht oder umgelenkt werden, wie es hier beabsichtigt ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ; Beschluss vom 2. April 2009 - 7 VR 1.09 - juris Rn. 8).

    Es genügt aber, dass sie bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann (BVerwG, Urteil vom 20. April 2005 - 4 C 18.03 - BVerwGE 123, 261 ).

  • BVerwG, 13.12.2018 - 3 A 17.15

    Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen - Emmerich: Bundesverwaltungsgericht weist

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    Die Berücksichtigung des so genannten Schienenbonus für Altverfahren hat das Bundesverwaltungsgericht wiederholt gebilligt (BVerwG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 3 A 17.15 [ECLI:DE:BVerwG:2018:131218U3A17.15.0] - BVerwGE 164, 127 Rn. 25).
  • BVerwG, 29.06.2017 - 3 A 1.16

    Klagen gegen den Ausbau der Dresdner Bahn in Berlin-Lichtenrade erfolglos

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    Beanstanden kann ein Gericht die Alternativenprüfung nur dann, wenn der Behörde bei der Auswahl infolge einer fehlerhaften Ermittlung, Bewertung oder Gewichtung einzelner Belange ein rechtserheblicher Fehler unterlaufen ist oder wenn sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eine andere als die gewählte Variante eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 29. Juni 2017 - 3 A 1.16 [ECLI:DE:BVerwG:2017:290617U3A1.16.0] - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 77 Rn. 129).
  • BVerwG, 13.12.2007 - 4 C 9.06

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion; fiktive

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind nachteilige vorhabenbedingte Umweltauswirkungen nicht allein deshalb erheblich im Sinne des § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG a.F., weil sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (überholt insoweit BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34 und vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32).
  • BVerwG, 16.10.2008 - 4 C 5.07

    Militärflugplatz; Änderungsgenehmigung; Konversion;

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind nachteilige vorhabenbedingte Umweltauswirkungen nicht allein deshalb erheblich im Sinne des § 3e Abs. 1 Nr. 2 UVPG a.F., weil sie mehr als geringfügig und damit abwägungserheblich sind (überholt insoweit BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34 und vom 16. Oktober 2008 - 4 C 5.07 - BVerwGE 132, 123 Rn. 32).
  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    Die insoweit bestehenden Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Mai 2016 - 3 C 2.15 [ECLI:DE:BVerwG:2016:250516U3C2.15.0] - BVerwGE 155, 218 Rn. 32) werden durch den Planfeststellungsbeschluss (S. 10 f. zu Nr. 2.1.3) und die Unterlage "Prüfung der UVP-Pflicht" (Anlage 16 der Planunterlagen) jedenfalls in Verbindung mit der ergänzenden Prozesserklärung, die der Prozessbevollmächtigte der Beklagten in der mündlichen Verhandlung vor dem Oberverwaltungsgericht abgegeben hat, erfüllt.
  • BVerwG, 04.09.2018 - 9 B 24.17

    Gebotenheit eines Bauvorhabens i.R.d. Planrechtfertigung im Hinblick auf die

    Auszug aus BVerwG, 07.11.2019 - 3 C 12.18
    Bestand hat eine Planung daher nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 4. September 2018 - 9 B 24.17 [ECLI:DE:BVerwG:2018:040918B9B24.17.0] - juris Rn. 3 m.w.N.).
  • BVerwG, 02.04.2009 - 7 VR 1.09

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 2.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

    Umweltauswirkungen sind nicht erst dann erheblich, wenn sie nach dem jeweils einschlägigen materiellen Zulassungsrecht so gewichtig sind, dass sie zu einer Versagung der Zulassung führen können; es genügt, wenn im Rahmen der planerischen Abwägung Nebenbestimmungen oder, wenn das Fachrecht dies zulässt (vgl. z.B. § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG), Betriebsregelungen zum Schutz der betroffenen Umweltgüter in Betracht kommen (BVerwG, Urteile vom 7. November 2019 - 3 C 12.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:071119U3C12.18.0] - VRS 138, 34, , vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 21 und vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34 f.).

    Dementsprechend genügt es auch nicht, wenn die Umweltauswirkungen allenfalls zu einer Ergänzung der Planung um weitere Schutzauflagen auf der Grundlage strikten Rechts führen können (BVerwG, Urteil vom 7. November 2019 a.a.O.).

    Es bedarf bereits in der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der vorhaben- und standortbezogenen Kriterien; steht nach einer diese Maßstäbe berücksichtigenden Vorausschau im Zeitpunkt der Vorprüfung fest, dass ein abwägungserheblicher Umweltbelang keinen Einfluss auf das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses haben kann, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 a.a.O. Rn. 22 f., vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114 Rn. 25 und vom 7. November 2019 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.06.2020 - 3 C 3.19

    Klagen gegen Bahnprojekt "Stuttgart 21" - Filderbereich mit Flughafenanbindung

    Umweltauswirkungen sind nicht erst dann erheblich, wenn sie nach dem jeweils einschlägigen materiellen Zulassungsrecht so gewichtig sind, dass sie zu einer Versagung der Zulassung führen können; es genügt, wenn im Rahmen der planerischen Abwägung Nebenbestimmungen oder, wenn das Fachrecht dies zulässt (vgl. z.B. § 8 Abs. 4 Satz 1 LuftVG), Betriebsregelungen zum Schutz der betroffenen Umweltgüter in Betracht kommen (BVerwG, Urteile vom 7. November 2019 - 3 C 12.18 [ECLI:DE:BVerwG:2019:071119U3C12.18.0] - VRS 138, 34 , vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - BVerwGE 150, 92 Rn. 21 und vom 13. Dezember 2007 - 4 C 9.06 - BVerwGE 130, 83 Rn. 34 f.).

    Dementsprechend genügt es auch nicht, wenn die Umweltauswirkungen allenfalls zu einer Ergänzung der Planung um weitere Schutzauflagen auf der Grundlage strikten Rechts führen können (BVerwG, Urteil vom 7. November 2019 a.a.O.).

    Es bedarf bereits in der Vorprüfung einer Gewichtung der abwägungserheblichen Belange unter Berücksichtigung der vorhaben- und standortbezogenen Kriterien; steht nach einer diese Maßstäbe berücksichtigenden Vorausschau im Zeitpunkt der Vorprüfung fest, dass ein abwägungserheblicher Umweltbelang keinen Einfluss auf das Ergebnis des Planfeststellungsbeschlusses haben kann, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht erforderlich (BVerwG, Urteile vom 25. Juni 2014 a.a.O. Rn. 22 f., vom 24. Mai 2018 - 4 C 4.17 - BVerwGE 162, 114 Rn. 25 und vom 7. November 2019 a.a.O.).

    Eine Planung kann auch das Ziel verfolgen, mit Blick auf eine erwünschte Entwicklung der Verkehrsverhältnisse das Angebot an Verkehrsverbindungen objektiv zu verbessern und dadurch eine Lenkungswirkung zu erreichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. November 2019 - 3 C 12.18 - VRS 138, 34, m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.12.2023 - 4 KS 2/22

    Plan für die Elektrifizierung der AKN-Strecke nach Kaltenkirchen bestätigt

    Dies ist nicht erst dann zu bejahen, wenn ein Vorhaben unausweichlich ist, sondern bereits dann, wenn es vernünftigerweise geboten ist (BVerwG, Urt. v. 07.11.2019 - 3 C 12.18 -, juris Rn. 14; OVG Schleswig, Urt. des Senats v. 23.02.2023 - 4 LB 5/21 -, juris Rn. 72 m.w.N.; OVG Münster, Urt. v. 19.04.2013 - 20 D 84/12.AK -, juris Rn. 92).

    Gleiches gilt für die Verkürzung der Reisezeit und / oder eine Erhöhung der Beförderungskapazität (vgl. BVerwG, Urt. v. 07.11.2019 - 3 C 12.18 -, juris Rn. 15).

    Ob im Konkreten mit einer Zu- oder auch Abnahme der Nachfrage zu rechnen ist, wie sie die Klägerinnen und Kläger mit Verweis auf die Folgen der Corona-Pandemie und die seitdem vermehrt genutzte Möglichkeit des Arbeitens im Homeoffice durch Berufspendlerinnen und -pendler thematisieren, kommt es an dieser Stelle im Übrigen nicht an, solange sich daraus keine Fehlplanung ergibt und die prognostizierte Nachfrage nicht fiktiv bleibt, sondern bei vorausschauender Betrachtung in absehbarer Zeit mit hinreichender Sicherheit erwartet werden kann (BVerwG, Urt. v. 07.11.2019 - 3 C 12.18 -, juris Rn. 16).

  • VGH Bayern, 19.09.2022 - 8 CS 22.1552

    Planfeststellung zur Anlage eines Sees für die Landesgartenschau

    Bei der Vorprüfung ist zu berücksichtigen, ob erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen durch Merkmale des Vorhabens oder des Standorts oder durch Vorkehrungen des Vorhabenträgers offensichtlich ausgeschlossen werden (§ 7 Abs. 5 Satz 1 UVPG; vgl. auch BVerwG, U.v. 7.11.2019 - 3 C 12.18 - UPR 2020, 264 = juris Rn. 20 zu § 3c Satz 3 UVPG a.F. - dort noch als "Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen" bezeichnet; eine inhaltliche Änderung war mit der Änderung des Gesetzeswortlauts in § 7 Abs. 5 Satz 1 UVPG nicht beabsichtigt, vgl. BT-Drs. 18/11499 S. 79).

    Können nachteilige Umweltauswirkungen das Abwägungsergebnis nicht beeinflussen, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung allein wegen ihnen nicht erforderlich (vgl. BVerwG, U.v. 18.6.2020 - 3 C 3.19 - BVerwGE 168, 287 = juris Rn. 29; U.v. 7.11.2019 - 3 C 12.18 - UPR 2020, 264 = juris Rn. 23, jeweils m.w.N.; Schenk in Sieder/Zeitler/Dahme/Knopp, WHG AbwAG, Stand Juli 2021, § 68 WHG Rn. 19).

  • BVerwG, 18.02.2021 - 4 B 25.20

    Reichweite der UVP beim Bau einer Erdgasfernleitung

    Zweck der Umweltverträglichkeitsprüfung ist es u.a., die Abwägung der Planfeststellungsbehörde vorzubereiten (BVerwG, Urteil vom 7. November 2019 - 3 C 12.18 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 90 Rn. 23).
  • BVerwG, 02.03.2023 - 4 B 16.22

    Planfeststellungsbeschluss für einen Teilabschnitt der Erdgasfernleitung;

    Können die möglichen Auswirkungen auf ein Schutzgut nach dem materiellen Fachrecht auf das Ergebnis einer Zulassungsentscheidung keinen Einfluss haben, sind sie nicht erheblich (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Juni 2014 - 9 A 1.13 - a. a. O. Rn. 23; noch weiter BVerwG, Urteil vom 7. November 2019 - 3 C 12.18 - Buchholz 442.09 § 18 AEG Nr. 90 Rn. 23).
  • VGH Bayern, 15.03.2021 - 8 A 18.40041

    Vorbringen von Einwendungen in einer Verbandsklage bei wasserrechtlicher

    Im Rahmen der UVP-Vorprüfung war auch zu berücksichtigen, inwieweit Umweltauswirkungen durch vorgesehene Vermeidungs- oder Verminderungsmaßnahmen Umweltauswirkungen offensichtlich ausgeschlossen werden (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2019 - 3 C 12.18 - UPR 2020, 264 = juris Rn. 20).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2023 - 20 D 94/19

    Planfeststellung; Straßenbahn; Stadtbahn; Ausbaumaßnahme; Planrechtfertigung;

    vgl. BVerwG, Urteile 18. Juni 2020 - 3 C 3.19 -, juris, Rn. 55, vom 7. November 2019 - 3 C 12.18 -, juris, Rn. 15, und vom 27. Juli 1990 - 4 C 26.87 -, juris, Rn. 20, 23; OVG Bremen, Urteil vom 8. Oktober 2010 - 1 D 599/08 -, a. a. O., Rn. 51.
  • VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036

    Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung

    Die Umweltbelange u.a. hinsichtlich der "K.-Trasse" wurden herausgearbeitet (vgl. PFB S. 111 ff.; EB S. 38 ff.; Büro Dr. S., Umweltverträglichkeitsstudie, Unterlage Nr. 12.5; Abschlussbericht zu den faunistischen Untersuchungen 2016/2017, Anlage 2c zur Unterlage 10.1d); das Material ging in gebündelter Form in die Abwägung ein (vgl. BVerwG, U.v. 7.11.2019 - 3 C 12.18 - UPR 2020, 264 = juris Rn. 23).
  • VG München, 28.06.2022 - M 31 K 20.5612

    Erfolglose lärmschutzrechtliche Nachbarklage gegen die Genehmigung eines

    Bestand hat eine Planung daher nicht erst bei Unausweichlichkeit des Vorhabens, sondern schon dann, wenn dieses vernünftigerweise geboten ist (vgl. z.B. BVerwG, U.v. 7.11.2019 - 3 C 12.18 - juris Rn. 14; U.v. 9.11.2006 - 4 A 2001/06 - juris Rn. 33 f.; U.v. 16.3.2006 - 4 A 1075/04 - juris Rn. 182 f.; BayVGH, U.v. 23.8.2012 - 8 B 11.1608 - juris Rn. 72 f.; vgl. zusammenfassend Hösch, UPR 2018, 371).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.03.2022 - 1 R 76/21

    Eisenbahnrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Plangenehmigung für einen

  • VG München, 28.06.2022 - M 31 K 20.5627

    Luftverkehrsrechtliche Genehmigung eines Hubschraubersonderlandeplatzes

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